Anlegerportal

Deutscher ErdgasFonds II GmbH & Co. KG i.L.




Das Provisionsabgabeverbot auf dem Prüfstand

I. Allgemein

Seit 1934 verbietet eine deutsche Reichsverordnung („Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für das Privatversicherungswesen vom 08.03.1934“) den Versicherungsmaklern, die Abschlussprovisionen aus der Vermittlung von Lebensversicherungen an ihre Kunden weiterzugeben. Dieses Gesetz verhindert einen Preiswettbewerb zwischen den Versicherungsmaklern und blockiert eine verbraucherfreundlichere Honorarberatung. Erst eine Honorarberatung ermöglicht eine kundenorientierte Beratung. Anders als bei der provisionsabhängigen Beratung kollidiert dort das Gewinnziel des Versicherungsmaklers nicht mit dem Spar- und Ertragsziel des Kunden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die derzeitige Gesetzeslage dazu führt, dass komplette Produktklassen, die nicht oder schlecht provisioniert wurden, erst auf Kundenanfrage von den Versicherungsmaklern angeboten werden. 

Schadensersatz für Lehman-Zertifikate

Zertifikate des Emittenten Lehman Brothers

Mit dem Werbeslogan „Investieren wie ein Champion“ bewarb Lehman Brothers sein Bonus-Zertifikat „Global Champion“ im Jahr 2007. Das Siegerpodest stand auf tönernen Füßen. Der „Champion“ von gestern ist der Verlierer von heute. Die Insolvenz von Lehman Brothers hat weltweit das Vertrauen in das Bankenwesen erschüttert. Viele Anleger fühlen sich falsch beraten. Sind doch gerade den sicherheitsorientierten Anlegern, die nicht auf dem Aktienmarkt spekulieren wollten, die vermeintlich sicheren Zertifikate anempfohlen worden. Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind folgende Überlegungen anzustellen:

Gefahr aus Fernost? Schutz gegen Plagiate aus China

http://www.simons-law.com/library/pdf/d/703.pdf